Anreiz für Denkmaleigentümer: Land NRW stiftet mit 7.000 Euro dotierten Rheinisch-Westfälischen Staatspreis für Denkmalpflege

20. Februar 2017

Zahlreiche historische Bauwerke in Westfalen verdanken ihr Überleben dem Einsatz privater Denkmalfreunde. Um dieses bürgerschaftliche Engagement zu fördern und öffentlich zu würdigen, stiftet das Land NRW jedes Jahr den Rheinisch-Westfälischen Staatspreis für Denkmalpflege.

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Zahlreiche historische Bauwerke in Westfalen verdanken ihr Überleben dem Einsatz privater Denkmalfreunde. Um dieses bürgerschaftliche Engagement zu fördern und öffentlich zu würdigen, stiftet das Land NRW jedes Jahr den Rheinisch-Westfälischen Staatspreis für Denkmalpflege. Er wird abwechselnd im Rheinland und in Westfalen verliehen – in diesem Jahr wird der mit 7.000 Euro dotierte Preis in Westfalen ausgelobt. Denkmaleigentümer können sich bis zum 14. April 2017 beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Abteilung Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen bewerben.
 
„Dass die Denkmallandschaft in NRW so reichhaltig und abwechslungsreich ist, liegt nicht zuletzt an den vielen engagierten Privatleuten und Initiativen“, sagte Stadtentwicklungsminister Michael Groschek. „Diesen freiwilligen, zeit- und kraftaufwändigen Einsatz würdigen und fördern wir mit dem Staatspreis.“
 
Die Auslobung richtet sich an Privatleute, die mit Hilfe der Denkmalexperten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) ein gefährdetes Denkmal vorbildlich instand gesetzt haben. Diese Maßnahmen sollten weitgehend vollendet oder in den vergangenen zwei Jahren abgeschlossen worden sein. Eine Jury aus Fachwissenschaftlern und Praktikern der Denkmalpflege wählt die Preisträgerin bzw. den Preisträger aus.
 
Für ihr vorbildliches Engagement für den Erhalt und die Nutzung des Fachwerkhauses „Hof Hallenberg“ ging der Preis im Jahr 2015 an Jutta Pinzler und Jörg Schütte. Engagierte Denkmaleigentümer und Initiativen in Borchen, Lübbecke, Nottuln, Rheda-Wiedenbrück, Schmallenberg und Soest erhielten darüber hinaus undotierte Anerkennungen.
 
„Das Spektrum der Denkmäler ist breit gefächert“, so LWL-Chefdenkmalpfleger Dr. Holger Mertens. „Das heißt, dass nicht nur bekannte Denkmäler wie Schlösser oder Kirchen für den Preis in Frage kommen. Unsere facettenreiche Denkmallandschaft wird auch von Wohnhäusern, Gutshöfen, Fabriken, Grünanlagen, technischen Bauten, sozialen Einrichtungen und archäologischen Zeugnissen geprägt.“ Auch die hervorragende Instandsetzung eines beweglichen Denkmals könne prämiert werden, so Mertens weiter.
 
Das Bewerbungsformular für den Denkmalpreis gibt es beim Bauministerium (www.mbwsv.nrw.de) oder beim LWL (www.lwl.org). Das Formular kann zusammen mit Fotos zur Geschichte und Sanierung des Denkmals in Papierform und digital eingereicht werden.
 
Die Bewerbungsunterlagen gehen an:
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Stichwort „Rheinisch-Westfälischer Staatspreis für Denkmalpflege“
Fürstenbergstraße 15, 48147 Münster.
Einsendeschluss: 14. April 2017
 
Rückfragen beantwortet: Frau Ricarda Bodi von der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen des Landschaftsverbandes Westfalen (LWL) unter der Telefonnummer 0251 591-4020 oder per E-Mail an ricarda.bodi@lwl.org.
 
Hinweis für die Redaktionen:
Nachdem die Bewerbungen eingegangen sind, teilen wir Ihnen gerne mit, ob und welche Objekte in Ihrem Gebiet im Rennen sind.
 

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