

Im zusammenwachsenden Europa sind immer mehr Betriebe auch im Nachbarland tätig und suchen geeignete Bewerber, die beide Kunden- bzw. Unternehmenssprachen sprechen und die jeweiligen landestypischen Gepflogenheiten kennen.
Die reichen und unterschiedlichen kulturellen Traditionen in Frankreich und Deutschland wirken sich auch auf die jeweils üblichen und erwarteten fachlichen Fertigkeiten aus. Es gibt viele Bereiche, in denen Berufstätige beider Länder voneinander lernen, Expertise austauschen und sich gegenseitig mit Ideen befruchten können.
Deshalb engagieren sich der Bevollmächtigte für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit und die französische Bildungsministerin intensiv für die Förderung der Mobilität in der Aus- und Weiterbildung und auf dem Arbeitsmarkt zwischen beiden Ländern. So sollten möglichst viele Auszubildende und Berufsschüler einen Teil ihrer Ausbildung im Partnerland absolvieren und möglichst alle beruflichen Abschlüsse und erworbenen Qualifikationen transparent und gleichwertig gestaltet sein, um den Zugang zum Arbeitsmarkt des anderen Landes zu vereinfachen.
Die Mobilitätsberater der Kammern geben entsprechende Informationen, beraten und unterstützen. Aber auch in den Beruflichen Schulen gibt es Ansprechpartner, die für Mobilität zuständig sind.
Die Partner zur Umsetzung dieser Ziele, die Vertreter der für Berufsbildung zuständigen Verbände und Ministerien sowie weitere Experten, wirken in der deutsch-französischen Expertenkommission für die berufliche Bildung mit. Diese Expertenkommission wurde 1967 aufgrund bilateraler Regierungsvereinbarungen eingerichtet und tritt einmal jährlich abwechselnd in Deutschland und in Frankreich zusammen. Da die Ausbildungssysteme und Berufsstrukturen beider Länder nach wie vor sehr unterschiedlich sind, sind der kontinuierliche Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Verständigung auf Maßnahmen zur Überwindung von Mobilitätshemmnissen von großer Bedeutung.
Es gibt Aufenthalts- und Austauschprogramme über das Deutsch-Französische Jugendwerk, über ProTandem und über die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung, für:
Die Austauschteilnehmer sollen ihre beruflichen Fertigkeiten sowie ihre Sprachkenntnisse verbessern und gleichzeitig das soziale und kulturelle Umfeld des Berufsalltages im Nachbarland kennen lernen. Voraussetzungen sind nicht perfekte Kenntnisse der Partnersprache, sondern vielmehr Neugier und Aufgeschlossenheit, sich neuen Situationen zu stellen.
Aufgrund der vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Deutschland und Frankreich erhalten sie so zusätzliche Chancen auf dem deutsch-französischen und europäischen Arbeitsmarkt.
Zur Förderung der Mobilität und des „lebenslangen Lernens“ der Auszubildenden und Arbeitnehmer zwischen Deutschland und Frankreich bedarf es
Während in der Vergangenheit Gleichwertigkeitsprüfungen für jeden einzelnen Beruf formal und inhaltlich nach einem komplizierten binationalen Verfahren erfolgten, werden seit der 2004 unterzeichneten „Gemeinsamen Erklärung der generellen Vergleichbarkeit deutscher und französischer Berufsabschlüsse“ die deutschen zwei- und dreijährigen Gesellen- bzw. Facharbeiterabschlüsse grundsätzlich (je nach Dauer) mit den französischen Abschlüssen "certificat d'aptitude professionnelle (CAP), "brevet professionnel (BP) und "baccalauréat professionel (Bac Pro)" gleichgestellt.
Darüber hinaus wurde ein Europäischer Qualifikationsrahmen und ein europäisches Leistungspunktesystem in der Beruflichen Bildung eingeführt, um für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz zu sorgen.
Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise neue Angebote zur Internationalisierung der Berufsbildung, die Sie jetzt auch im Internet finden.
Unter Leitung der Gruppe Berufliche Bildung des Ministeriums für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen haben Mobilitätsexperten aus den EU-Geschäftsstellen Zertifizierungsstrategien entwickelt. Zertifiziert werden Berufskollegs, die ihre Internationalisierungsstrategie in der Berufsbildung nachhaltig verankern, aber auch Leistungen von Auszubildenden, die im Rahmen des Curriculums „Internationale berufliche Mobilität“ erbracht werden.
Zur qualitativen Unterstützung hat diese Gruppe in Zusammenarbeit mit Mobilitätspartnern der Handwerkskammer, der Berufskollegs sowie unserer Partner in Frankreich einen Qualitätsrahmen und Leitfaden entwickelt. Dieser soll Lehrkräften sowie Ausbilderinnen und Ausbildern als Strukturierungshilfe dienen zur systematischen Planung, Durchführung und Evaluation von Lernaufenthalten und Praktika im Ausland.
Die ECVET-Dokumente Partnerschaftsvereinbarung, Lernvereinbarung und der Europass Mobilität werden kommentiert und anschaulich dargestellt und stehen im Word-Format zur Verfügung.
Alle Informationen stehen im Berufsbildungsportal unter www.berufsbildung.nrw.de zur Verfügung.
Über einen Broschürenservice https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de können Sie gedruckte Exemplare des Qualitätsrahmens und Leitfadens zur Durchführung von Lernaufenthalten und Praktika im Ausland bestellen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Berufsbildungssystem in Frankreich und Informationen zum deutschen Berufsbildungssystem und auf Französisch.
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