Nordrhein-Westfalen drängt auf Lösung im Trassenkonflikt

Wer hat Vorfahrt im Bahnverkehr?

16. Oktober 2020
phb Zug Sitze

Mit der Öffnung des Marktes beanspruchen neue Verkehrsunternehmen Wegstrecken der DB Netz AG, auf denen auch Regionalbahnen unterwegs sind. Die bislang geltenden Rahmenverträge, die den Anbietern im Regionalverkehr für fünf Jahre bestimmte Trassen garantierten, sind nach Auffassung der DB Netz nicht konform mit dem EU-Recht und sollen künftig nicht mehr abgeschlossen werden können.

Verkehr

Das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalens drängt auf eine schnelle Lösung im Trassenkonflikt zwischen Fern- und Regionalzügen.
 
Mit der Öffnung des Marktes beanspruchen neue Verkehrsunternehmen Wegstrecken der DB Netz AG, auf denen auch Regionalbahnen unterwegs sind. Die bislang geltenden Rahmenverträge, die den Anbietern im Regionalverkehr für fünf Jahre bestimmte Trassen garantierten, sind nach Auffassung der DB Netz nicht konform mit dem EU-Recht und sollen künftig nicht mehr abgeschlossen werden können. Vorfahrt hat dann der Zug, der die längere Wegstrecke zurücklegt. Heißt: Fernzüge haben immer Priorität vor Regionalzügen.
 
Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Wir begrüßen einen fairen Wettbewerb auf der Schiene. Der darf aber nicht auf dem Rücken der Berufspendler in Nordrhein-Westfalen ausgetragen werden. Deutschland muss wieder Bahnland werden. Dazu brauchen wir einen gut funktionierenden ÖPNV - auch als Zubringer für den Fernverkehr. Das ist für den Deutschlandtakt wichtiger, als immer mehr Anbietern zuzugestehen, dass sie die Taktung im Regionalverkehr über den Haufen werfen.“
 
Nordrhein-Westfalen wirbt daher seit einiger Zeit beim Bundesverkehrsministerium dafür, noch bis Jahresende eine neue, EU-konforme Regelung in den Bundestag einzubringen.
 
Damit künftig gar keine Konflikte um Trassen-Nutzung entstehen, macht Nordrhein-Westfalen zudem weiter Tempo bei Planung, Genehmigung und Bau neuer Trassen. Bis 2025 will DB allein in Nordrhein-Westfalen seine jährlichen Investitionen auf 2 Milliarden Euro für den Ausbau der Infrastruktur hochschrauben. Damit das Geld auch schnell verbaut werden kann, muss vor allem die Planung beschleunigt werden. Nordrhein-Westfalen hat daher über den Bundesrat umfassend Änderungen für das Investitionsbeschleunigungsgesetz eingebracht, damit schneller geplant und gebaut werden kann.
 

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