Katastrophenerlass in Kraft gesetzt / Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen

Minister Lienenkämper: Die unmittelbare Unterstützung für betroffene Bürgerinnen und Bürger steht für uns an erster Stelle

16. Juli 2021

Die Auswirkungen des verheerenden Regentiefs „Bernd“ haben in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Todesfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht. Zudem hat es extreme Schäden an Gebäuden, an der Infrastruktur, an der Umwelt und am Hab und Gut der Menschen in Nordrhein-Westfalen angerichtet.

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Die Auswirkungen des verheerenden Regentiefs „Bernd“ haben in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Todesfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht. Zudem hat es extreme Schäden an Gebäuden, an der Infrastruktur, an der Umwelt und am Hab und Gut der Menschen in Nordrhein-Westfalen angerichtet. Als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen dieses Unwetters hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen den Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Von den Auswirkungen des Regentiefs betroffene Bürgerinnen und Bürger können damit rasch und ohne bürokratische Hürden unter erleichterten Voraussetzungen steuerliche Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Damit will die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen helfen, die zum Teil erheblichen finanziellen Belastungen für Menschen in Notlagen zu bewältigen.
 
„Mit den Maßnahmen aus dem Katastrophenerlass können wir schnell und unbürokratisch dort helfen, wo Hilfe dringend benötigt wird. Die unmittelbare Unterstützung für betroffene Bürgerinnen und Bürger steht für uns an erster Stelle“, so Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen.
 
Durch den jetzt geltenden Katastrophenerlass ermöglicht die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es großzügige Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden. Der Katastrophenerlass und die einzelnen steuerlichen Maßnahmen sind auf der Website der Finanzverwaltung www.finanzverwaltung.nrw.de abrufbar. 
 
Zusätzlich sind die Finanzämter angehalten, den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere durch die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegenzukommen.
Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene von der Hochwasser-Katastrophe mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen.
 

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