Kabinett beschließt G9-Gesetzentwurf

Ministerin Gebauer: Der Weg ist frei für die Rückkehr zu G9

6. März 2018

Das Kabinett hat am Dienstag (6.3.2018) den Gesetzentwurf des Schulministeriums zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge am Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf wird Ende März in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht.

Schule und Bildung

Das Kabinett hat am Dienstag (6.3.2018) den Gesetzentwurf des Schulministeriums zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge am Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf wird Ende März in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht. Schulministerin Yvonne Gebauer: „Nach intensiver Vorarbeit ist nun der Weg frei für die Umsetzung dieses wichtigen und zentralen Reformvorhabens der Landesregierung. Es war mir ein großes Anliegen, diese so grundlegende Reform schnell auf den Weg zu bringen. Nun liegt es in der Hand des Parlaments, die Umstellung auf G9 zügig zu verabschieden. So kann noch vor der Sommerpause ein Schlussstrich unter die jahrelange, oft emotionale Debatte um die Schulzeit an Gymnasien in Nordrhein-Westfalen gezogen werden. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf bietet hierfür eine gute Grundlage und er sorgt schnell für Klarheit für die Schulen. Außerdem bietet er den Gymnasien zusammen mit Eltern sowie Schülerinnen und Schülern vor Ort umfassende Entscheidungsfreiheit. Mit der Leitentscheidung hat die Landesregierung ihren Willen zur generellen Rückkehr zu G9 zum Ausdruck gebracht und zwingt dennoch kein Gymnasium, gegen den Willen der Beteiligten vor Ort zu G9 zurückzukehren, an dem G8 gut umgesetzt und breit akzeptiert ist. Die Landesregierung hält mit diesem Gesetz Wort.“
 
Das „Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium“ nimmt die erforderlichen Änderungen im nordrhein-westfälischen Schulgesetz vor.
 
Die Einzelregelungen zu dem künftigen neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien, wie zum Beispiel Stundentafel und Wochenstunden, erfolgen in der neuzufassenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Sie werden im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren umgesetzt. Hierzu werden schulfachliche Eckpunkte in dieser Woche vorgelegt.
 
Wesentliche Inhalte des G9-Gesetzentwurfes sind:

  • Leitentscheidung: Alle öffentlichen Gymnasien stellen zum Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf G9 um.
  • Die Umstellung umfasst die zu diesem Zeitpunkt in den Klassen 5 und 6 befindlichen Schülerinnen und Schüler.
  • Entscheidungsoption: Die Schulkonferenz kann einmalig von der Option Gebrauch machen, mit mehr als zwei Dritteln ihrer Mitglieder den Verbleib bei G8 zu beschließen. Der Schulträger wird dies in aller Regel umsetzen und der Schulaufsicht anzeigen. Einer Genehmigung durch die Schulaufsicht bedarf es dafür nicht.
  • Schulträger: Schulträger können nach dem Schuljahr 2019/2020 aufgrund einer Bedürfnisprüfung G8-Gymnasien errichten oder G9-Gymnasien in G8-Gymnasien ändern – wie auch die umgekehrte Option nutzen. Alle organisatorischen Entscheidungen zu einer Änderung bedürfen der Anhörung der Schule. Die letzte Entscheidung liegt jedoch beim Schulträger. Wie alle schulorganisatorischen Entscheidungen bedarf sie der Genehmigung durch die Schulaufsicht.
  • Private Schulträger: Freien Schulträgern steht es frei, darüber zu entscheiden, ob ihre Schule im achtjährigen oder neunjährigen gymnasialen Bildungsgang zum Abitur führt.
 
Der finanzielle Ausgleich der wesentlichen Belastungen, die sich für die Kommunen als Schulträger durch das neue Gesetz ergeben, wird in einem begleitenden Belastungsausgleichsgesetz geregelt. Hierzu werden derzeit die Kosten gutachterlich ermittelt.
 
Im Schuljahr 2017/18 gibt es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 625 Gymnasien, davon 511 öffentliche Gymnasien mit 433.022 Schülerinnen und Schülern und 114 in freier Trägerschaft mit 86.776 Schülerinnen und Schülern.

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