Die Krise als Chance für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung: Förderaufruf „Innovation in der Weiterbildung“ ab heute online

Landesregierung fördert Projekte aus der gemeinwohlorientierten Weiterbildung mit insgesamt bis zu 150.000 Euro – Förderanträge können ab sofort bis zum 15. Dezember 2020 eingereicht werden

15. Oktober 2020

Weiterbildungseinrichtungen sind auch Orte der Begegnung und des Austauschs und daher von den Corona-bedingten Einschränken in besonderem Maße betroffen. Dennoch haben sie in kürzester Zeit vielfältige Angebote und kreative Lösungen entwickelt, um mit Teilnehmenden in Kontakt zu bleiben und ihre wichtige Arbeit fortzusetzen.

Kultur und Wissenschaft

Weiterbildungseinrichtungen sind auch Orte der Begegnung und des Austauschs und daher von den Corona-bedingten Einschränken in besonderem Maße betroffen. Dennoch haben sie in kürzester Zeit vielfältige Angebote und kreative Lösungen entwickelt, um mit Teilnehmenden in Kontakt zu bleiben und ihre wichtige Arbeit fortzusetzen. Das Innovationspotenzial der gemeinwohlorientierten Weiterbildungsstätten möchte die Landesregierung nun mit dem Förderaufruf „Die Krise als Chance – Innovationen in der Weiterbildungweiter stärken. Insgesamt werden dafür bis zu 150.000 Euro an Fördermitteln für bis zu 15 Projekte zur Verfügung gestellt. Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden, Fristende ist der 15. Dezember 2020.
 
Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, betont die Entwicklungsperspektiven, die sich durch die Förderung für die Weiterbildungseinrichtungen eröffnen: „Die gezielte Förderung soll zukünftig verstärkt innovative Prozesse und Entwicklungen in der Erwachsenenbildung ermöglichen. Unser Aufruf geht bereits vor der Verabschiedung des novellierten Weiterbildungsgesetzes NRW einen wichtigen Schritt voran. Damit wollen wir eins besonders deutlich machen: Wir begreifen die aktuelle Krise auch als Chance, für künftige Herausforderungen zu lernen.“
 
Die Projekte können sich zum Beispiel mit der Frage beschäftigen, wie digital und analog die gemeinwohlorientierte Weiterbildung sein soll bzw. bleiben wird. Die Projekte sollen möglichst über den Organisationsbereich einer Einrichtung oder einer Landesorganisation hinauswirken und damit in besonderer Weise der trägerübergreifenden Zusammenarbeit dienen.
 
Antragsberechtigt sind Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen und nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Einrichtungen in anderer Trägerschaft.
 
Weitere Informationen sowie das Formblatt für die Interessenbekundung finden Sie hier.
 

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